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Rechtsfragen
Nicht alles, was sie fotografieren dürfen, kann veröffentlicht werden! Ich habe hier kurz zusammengefasst die wesentlichen Punkte, die zu beachten sind aufgeführt. Detaillierte Informationen können sie bei den Bilderagenturen einsehen.
Urheberrecht: Um Bildnutzungsrechte verkaufen zu können, müssen Sie eine Reihe von Rechten Anderer strikt beachten. Da Ihre Fotos unbegrenzt verwendet werden dürfen sobald die Bilderagentur Nutzungsrechte verkauft hat, müssen die Urheberrechte bei Ihnen selbst liegen. Das heißt, Sie müssen das Foto entweder selbst fotografiert haben oder die Urheberrechte von einem anderen Fotografen erworben haben. Außerdem müssen Sie bedenken, dass Sie Rechte Anderer nicht missachten dürfen. Eigentumsrechte Grundsätzlich bedürfen Fotos, die im Inneren von Gebäuden oder auf Privatgrund fotografiert wurden, der Zustimmung des Eigentümers. Diese Zustimmung brauchen Sie schriftlich mit einem sogenannten "Property-Release-Vertrag". Vorlagen dafür können Sie bei den Bilderagenturen herunterladen. Sie dürfen jedoch ohne Nutzung von Teleobjektiven von öffentlichen Strassen und Plätzen aus fotografierte Gebäudefotos veröffentlichen. Persönlichkeitsrechte: Ohne besonderen Vertrag dürfen Sie nur sich selbst als Person, die erkannt werden kann, auf einem Foto veröffentlichen. Sind andere Personen zu erkennen, so muss deren Einverständnis mit einem "Model-Release-Vertrag" durch ihre Unterschrift bestätigt werden. Die Bilderagenturen prüfen zwar nicht diese Verträge, fragen beim Upload aber in der Regel nach vorhandenem Model-Release-Vertrag bei Personenbildern. Urheberrechte und Markenrechte: Wenn sie Lebensmittel (verpackte), Gegenstände, Waren oder Produkte mit im Bild haben, oder gar einzeln fotografieren, darf das Markenlogo nicht erkennbar sein. Auch ein über ein spezielles Design wiedererkennbares Produkt (z.B. Geschirr) ist durch Design- und Markenrechte des Urhebers geschützt. Auch hier können Sie mit dem Urheber einen "Property-Release-Vertrag" abschließen und dürfen dann das Foto veröffentlichen. Manche Bilderagenturen prüfen die Bilder vor der Freigabe auf die evtl. Verletzung dieser Rechtsvorschriften. Das gilt jedoch nicht für alle, und in den AGB und den Verträgen schließen diese auch Haftung für Schadensersatzansprüche Dritter in der Regel aus. Prüfen Sie also immer persönlich die rechtliche Bedenkenlosigkeit Ihrer Fotos. Im Zweifelsfall lieber auf die Veröffentlichung verzichten! Wenn Sie die Zustimmung von Personen und Eigentümern haben, lassen Sie sich das mit entsprechenden Verträgen , die Sie bei den Bilderagenturen herunterladen können, unbedingt mit Unterschrift bestätigen! |